DEUTSCH- HELLENISCHE SCHUTZGEMEINSCHAFT FÜR AUSLANDSGRUNDBESITZ e.V.

Blog Post

Griechische Steuernummer

Franz H. • Feb. 05, 2016

Ausländische Immobilieneigentümmer mit Wohnsitz ausserhalb von Griechenland und Auslandgriechen,sind auf aufgrund neu eingeführter gesetzlicher Regelung (gr. Verwaltungsrichtlinie ΠΟΛ 1177/14.07.2014 und Gesetz 4174/2013) , verpflichtet sich in Griechenland steuerlich erfassen zu lassen. Zuständiges Finanzamt ist das „Finanzamt für Auslandsgriechen und Ausländische Staatsangehörige mit Sitz im Ausland“, in Athen ( Metsovou 4, 10682 Athen , Tel.: 0030210 8204607) . Der Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes im Ausland wird erbracht durch eine sogenannte „Bescheinigung der Steuer-Identifikationsnummer und des Wohnsitzes“ oder durch eine übersetze Kopie des letzen Steuerbescheides. Nach griechischem Recht liegt der Steuerliche Wohnsitz einer Person dort, wo die Person ihren Lebensmittelpunkt hat ( d.h. dort wo sie mehr als 180 Tage pro Jahr verbringt).

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