DEUTSCH- HELLENISCHE SCHUTZGEMEINSCHAFT FÜR AUSLANDSGRUNDBESITZ e.V.

Blog Post

Änderung -fiktiv Einkommen-Einkommenssteuer Griechenland

Franz H. • Feb. 05, 2016

Αuf Intervention der DHSG bei der Finanzministerin Griechenlands, wurde die bisher geltende gesetzliche Regelung,wonach „Steuerausländer“ auf Zahlung von Einkommenssteuer in Anspruch genommen wurden, obwohl diese keine Einkünfte in Griechenland erzielten, sondern lediglich marginale Zinsen – es reichten nur 0,01 € über eine vorhandene Bankverbindung aus, geändert.

Grund für diese Verpflichtung waren die Regelungen über fiktives Einkommen. Die Regelungen über das sog. fiktive Einkommen—griechisch Tekmiria- fanden sofort Anwendung, sobald Einkommen, gleich welcher Art, also auch Zinsen, erzielt wurde. Bei den sog. Tekmiria handelte es sich um die pauschal Besteuerung (Einkommenssteuermässig) von Immobilienbesitz sowie von Besitz von Fahrzeuge, Motorboote und andere Vermögenswerte. Das griechische Steuerrecht ging bis zu vorgenommen Änderung davon aus, dass allein der Beisitz von bestimmten Vermögenswerte, die Einkommenssteuerpflicht auslöste. Dies unabhängig davon, ob es sich hierbei um Inländer oder „Steuerausländer“ handelt.

Durch die erwirkte Änderung- Gesetz 4330/2015- finden die Vorschriften über fiktiv-Einkommen bei "Steuerausländern" keine Anwendung, auch wenn diese in Griechenland eine Immobilie, ein Boot oder ein Fahrzeug besitzen und Einkommen aus Immobilien erwirken. Erwirbt jedoch der "Steuerausländer" neue Vermögenswerte in Griechenland , wird er automatisch zur Zahlung von Einkommenssteuer – über die Regelungen des fiktiven Eikommens ( Tekmiria) - in Anspruch genommen, soweit nicht nachgewiesen werden kann , dass das hierfür erforderliche Kapital vom Ausland eingeführt wurde. Für potenzielle Käufer von Immobilien oder anderer Vermögenswerte in Griechenland, heißt dies, dass die Kapitaleinführung nach Griechenland dokumentiert werden sollte, am besten durch Banküberweisung oder durch Zollbescheinigung, soweit Geldbeträge bar eingeführt werden.

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