| Immobilienerwerb in Griechenland |
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Das griechische Recht unterscheidet sich in wesentlichen Bereichen vom deutschen, österreichischen oder Schweizer Recht. Dies gilt insbesondere für das Immobilienrecht, das Erbrecht oder für das Steuerrecht. Mangelnde Kenntnis führt daher leicht zu Fehlvorstellungen über die rechtlichen Konsequenzen von Rechtshandlungen, z.B. beim Abschluss von Verträgen oder zur Steuerpflicht. Vertrauen Sie nicht darauf, Ihre Rechtsprobleme ohne weitere Hilfe nur durch Recherchen im Internet lösen zu können. Dort findet man sicher wertvolle Informationen und Hinweise, allerdings ohne die Gewähr, ob diese noch aktuell oder gerade auf Ihren besonderen Fall anwendbar sind. Deshalb sollten Käufer von Immobilien nicht auf die Unterstützung von Fachjuristen verzichten, wenn sie die Immobilie in Griechenland problemlos erwerben und später sorgenfrei besitzen wollen. Die Deutsche und Hellenische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz hilft Ihnen dabei. |


