Deutsch | Greek
DHSG
Kaufvertrag: Muss notariell beurkundet werden. Eigentumsverhältnisse sollten durch einen griechischen Anwalt geprüft werden.

Die notarielle Beurkundung ist auch für einen Vorvertrag zwingend vorgeschrieben (§ 369 des griechischen Zivilgesetzbuches).

Weiterlesen...
 
Das kleine ABC des Immobilienerwerbs in Griechenland

Kaufvertrag: Muss notariell beurkundet werden. Eigentumsverhältnisse sollten durch einen griechischen Anwalt geprüft werden. Die notarielle Beurkundung ist auch für einen Vorvertrag zwingend vorgeschrieben (§ 369 des griechischen Zivilgesetzbuches).

Weiterlesen...
 


Newsletter

Name:

Email:

Realisiert von WebOlymp