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Kaufvertrag: Muss notariell beurkundet werden. Eigentumsverhältnisse sollten durch einen griechischen Anwalt geprüft werden. |
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Die notarielle Beurkundung ist auch für einen Vorvertrag zwingend vorgeschrieben (§ 369 des griechischen Zivilgesetzbuches).
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Das kleine ABC des Immobilienerwerbs in Griechenland |
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Kaufvertrag: Muss notariell beurkundet werden. Eigentumsverhältnisse sollten durch einen griechischen Anwalt geprüft werden. Die notarielle Beurkundung ist auch für einen Vorvertrag zwingend vorgeschrieben (§ 369 des griechischen Zivilgesetzbuches).
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