DEUTSCH- HELLENISCHE SCHUTZGEMEINSCHAFT FÜR AUSLANDSGRUNDBESITZ e.V.

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 Steuerliche Veranlagung von getrennt lebenden Ehepartner in Griechenland

Dimitrios Kouros • Juni 01, 2017

Der Griechische Staatsrat (Oberste Griechische Verwaltungsgerichtshof) hat mit Urteil 1215/2017 entschieden, dass Ehepartner die nicht einen gemeinsamen Steuersitz haben, getrennt steuerlich veranlagt werden können. Die bisherige geltende gesetzliche Regelung erlaubte es Ehepartner nicht getrennt veranlagt zu werden, wenn einer der beiden Ehepartner seinen Steuerwohnsitz in Griechenland und der andere seinen Steuerwohnsitz im Ausland hatte. Dies hatte als Folge, dass auch der im Ausland lebende Ehepartner mit seinem dort erzielten vermögen in Griechenland steuerlich veranlagt wurde. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, können nur nunmehr die getrennt lebenden Ehepartner auch getrennt steuerlich veranlagt werden. Der im Ausland lebende Ehepartner braucht sein im Ausland erwirtschaftete Einkommen nicht in Griechenland gemeinsam mit dem Einkommen seines in Griechenland lebenden Ehepartners zu versteuern.

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