Änderung -fiktiv Einkommen-Einkommenssteuer Griechenland
Αuf Intervention der DHSG bei der Finanzministerin Griechenlands, wurde die bisher geltende gesetzliche Regelung,wonach „Steuerausländer“ auf Zahlung von Einkommenssteuer in Anspruch genommen wurden, obwohl diese keine Einkünfte in Griechenland erzielten, sondern lediglich marginale Zinsen – es reichten nur 0,01 € über eine vorhandene Bankverbindung aus, geändert.
Grund für diese Verpflichtung waren die Regelungen über fiktives Einkommen. Die Regelungen über das sog. fiktive Einkommen—griechisch Tekmiria- fanden sofort Anwendung, sobald Einkommen, gleich welcher Art, also auch Zinsen, erzielt wurde. Bei den sog. Tekmiria handelte es sich um die pauschal Besteuerung (Einkommenssteuermässig) von Immobilienbesitz sowie von Besitz von Fahrzeuge, Motorboote und andere Vermögenswerte. Das griechische Steuerrecht ging bis zu vorgenommen Änderung davon aus, dass allein der Beisitz von bestimmten Vermögenswerte, die Einkommenssteuerpflicht auslöste. Dies unabhängig davon, ob es sich hierbei um Inländer oder „Steuerausländer“ handelt.