Zahlung- Grunderwerbsteuer- Online
Online Steuererklärung zur Übertragung von Immobilien- Zahlung Grunderwerbsteuer aus dem Ausland

In Griechenland kann seit März 2021
die Erklärung zur Zahlung von Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie,
online erfolgen. Die Steuererklärung wird über TAXISnet-zertifizierte Notare
erstellt und hochgeladen. Die Erklärung kann ausgedruckt werden und dem Käufer
ausgehändigt werden.
Einzelpersonen können danach den Antrag entweder als Käufer oder als Verkäufer oder als gesetzlichen Vertreter von natürliche und juristische Personen zb. als bevollmächtigte Rechtsanwälte online einsehen und die vom Notar an das Finanzamt mitgeteilte Grunderwerbsteuererklärung bestätigen oder ablehnen. Wird die Erklärung bestätigt, kann der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter, eine Kopie der eingereichten Erklärung, die Urkunde über die Bestimmung der Grunderwerbsteuer, die ID der Steuerschuld(Steuerbescheid) sowie den Zahlungsbeleg über dieser Steuer ausstellen lassen und online zahlen. Im System des Finanzamtes wird dann nach einigen Tage angezeigt , dass die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde und der Notar kann den Vertrag beurkunden.
Voraussetzung , dass die
Steuerschuld online gezahlt werden kann, ist dass der Steuerpflichtige die
Zugangspasswörter für die Plattform Taxis Net besitzt. Die Passwörter auf
Griechisch „ klidarithmi“ ´genannt, werden auf Antrag/Verlangen des
Steuerpflichtigen durch das Finanzamt bei Ersterteilung der Steuernummer oder
danach dem Steuerpflichtigen mitgeteilt. Diese Passwörter dienen auch für
andere Online Zugänge in Plattformen der griechischen Verwaltung, so für die
Ausstellung von Geburtsurkunden etc.
Die Zahlung der Steuer kann auch aus dem Ausland erfolgen. Dies gilt für alle Steuer die im Zusamenhang mit dem Erwerb einer Immobilie entstehen. Die DHSG stellt den Mitgliedern die entsprechenden daten( Kontonummer,IBAN ect) bei Bedarf zu Verfügung.
Mehr Informationen unter https://www.aade.gr/myPROPERTY