DEUTSCH- HELLENISCHE SCHUTZGEMEINSCHAFT FÜR AUSLANDSGRUNDBESITZ e.V.

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Bebaubarkeit

dhsg • Juni 07, 2023

Um ein Grundstück innerhalb eines Bebauungsplans (Parzelle) zu bebauen, müssen bestimmte Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, die in den einschlägigen Planungsvorschriften festgelegt sind. Die Bedingungen werden von der Stadtplanungsstudie des Gebiets genehmigt und im Amtsblatt der Regierung (Gazette) veröffentlicht. Sie sind Instrumente zur Kontrolle der Bebauung in Verbindung mit den allgemeineren Bestimmungen des Neuen Baugesetzbuchs (NOC) und der unkontrollierten Unterteilung von Grundstücken.

 

Zu diesen Bedingungen gehören

 

1. Die Mindestfläche und die Abmessungen zur Straße hin, die ein Grundstück haben muss, um bebaut werden zu können.

 

Um ein Grundstück innerhalb eines Bebauungsplans (Parzelle) zu bebauen, müssen bestimmte Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, die in den einschlägigen Planungsvorschriften festgelegt sind. Die Bedingungen werden von der Stadtplanungsstudie des Gebiets genehmigt und im Amtsblatt der Regierung (Gazette) veröffentlicht. Sie sind Instrumente zur Kontrolle der Bebauung in Verbindung mit den allgemeineren Bestimmungen des Neuen Baugesetzbuchs (NOC) und der unkontrollierten Unterteilung von Grundstücken.

 

Zu diesen Bedingungen gehören

 

1. Die Mindestfläche und die Abmessungen zur Straße hin, die ein Grundstück haben muss, um bebaut werden zu können.


2. Das maximal zulässige Gebäudeverhältnis (BU).

 

3. Der maximal zulässige Prozentsatz der Bebauung.

 

4. Jegliche Beschränkung der Geschosshöhe oder der Akzeptanz gemäß GOC.

 

5. Die Abmessungen von Hängen und Gassen, sofern vorhanden.

 

6. Sonstige Verpflichtungen, wie z. B. a) Eintragung einer Mindestgrundfläche im bebaubaren Teil und einer Mindestseite b) Verbot der Bebauung.

 

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, wird das Grundstück als eben und bebaubar erklärt. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, d. h. das Grundstück nicht vollständig und bebaubar ist, wird geprüft, ob es durch Änderung der Grenzen der angrenzenden Grundstücke ausgeglichen werden kann, um vollständige und bebaubare Grundstücke zu erhalten. Ist dies nicht möglich, wird es an ein Nachbargrundstück angegliedert. Die Unversehrtheit der Grundstücke ist also eng mit der Abrechnung und der Angliederung verbunden. Unter bestimmten Bedingungen können auch Grundstücke bebaut werden, die nicht die erforderlichen Abmessungen aufweisen und nicht bebaubar sind.

 

Was gilt für unbebaute Grundstücke?

 

Bei unbebauten Grundstücken (Parzellen) hängt die Unversehrtheit im Allgemeinen von der Fläche, der Art der Straße, an der das Grundstück liegt, dem Zeitpunkt seiner Entstehung (alte Eigentumsurkunde) und seinen Abmessungen ab.

 

Im Allgemeinen gilt der Präsidialerlass von 1985 für unbebaute Grundstücke, aber in bestimmten Gebieten gelten besondere Erlasse.

 

Gilt, dass ich auf den 2 Hektar innerhalb einer Zone von 500 m von der Siedlung bauen kann?

 

Nach den Planungsvorschriften gelten Grundstücke von 2000 m2 innerhalb der 500-m-Zone um Siedlungen aus der Zeit vor 1977 als vollständig und bebaubar.

 

Ausgangspunkt für die Messung der 500-Meter-Zone ist jedoch die Kontur des alten zusammenhängenden Teils der Siedlung.

 

Ich habe 4 Hektar außerhalb des Bebauungsplans und mir wurde gesagt, dass sie nicht bebaut werden, während mein Nachbar sie bebauen darf. Warum ist das so?

 

Nach dem Gesetz über die Bebauung von Grundstücken außerhalb des Bebauungsplans muss ein Grundstück eine Mindestfläche von 4.000 Quadratmetern haben und mindestens 25 Meter von einer öffentlichen Straße entfernt sein. Die Anforderung, dass ein Grundstück mindestens 25 Meter von der Straße entfernt sein muss, gilt jedoch nicht für Grundstücke, die vor dem 31.12.2003 angelegt wurden, was durch die Eigentumsurkunden belegt ist.

 

Das heißt, wenn es vor 2004 dann, wenn es 4 Hektar hat, ist es auch, wenn es blind ist und hat den Zugang zu Straßen oder Dienstbarkeiten auf einer Landstraße gesichert.

 

Ich habe 4 Acres und eine Straßenfront von 25 Fuß und mir wurde gesagt, dass ich nicht bauen darf. Warum eigentlich?

 

Es gibt ein Problem mit ländlichen Straßen, die nicht bebaut werden dürfen. Das Gesetz 3212/2003 schreibt vor, dass neu erschlossene Grundstücke außerhalb des Bebauungsplans und außerhalb der Siedlungsgrenzen eine Mindestfläche von 4000 m² haben müssen und mindestens 25 m an eine öffentliche Straße grenzen müssen. Daher ist zu prüfen, ob die Straße aus der Zeit vor 1923 stammt oder ob es sich um eine Straße handelt, die auf irgendeine legale Weise in den Gemeingebrauch überführt wurde.

 

Kann ein anderes Grundstück, das an einer Gemeindestraße liegt, noch mit 750 m² bebaut werden?

 

In der Tat ist es möglich, dass Grundstücke mit einer Fläche von weniger als 4 Acres auf Grundstücken bebaut werden, die an internationalen, nationalen, provinziellen, kommunalen Straßen und Eisenbahnen liegen, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

 

A) Für Grundstücke, die vor dem 12.11.62 angelegt wurden und Folgendes aufweisen: Mindestbreite: zehn (10) Meter; Mindesttiefe: fünfzehn (15) Meter; Mindestfläche: siebenhundertfünfzig (750) Quadratmeter.

 

B) Für Grundstücke, die vor dem 12-9-64 angelegt wurden und Folgendes aufweisen: Mindestfläche: zwanzig (20) Fuß; Mindesttiefe: fünfunddreißig (35) Fuß; Mindestfläche: eintausendzweihundert (1.200) Quadratmeter.

 

C) Für Grundstücke, die vor dem 17.10.78 angelegt wurden und Folgendes aufweisen: Mindestfläche: fünfundzwanzig (25) m., Mindesttiefe: vierzig (40) m., Mindestfläche: zweitausend (2.000) sq. ft.

 

Achtung, denn in einigen Gemeinden des Landes wurden Flächennutzungspläne ( GPA / SXOOP) aufgestellt, die diese Ausnahmen für den Bau von Wohnungen abgeschafft haben. Daher ist der Bau von Wohnungen auf Grundstücken von weniger als 4 Hektar nicht erlaubt.

 

Wann dürfen wir in NATURA-Gebieten bauen?

 

In NATURA-Gebieten, die nach März 2011 geschaffen wurden, muss man mindestens 10.000 qm  besitzen, um bauen zu können; ausnahmsweise können auch Grundstücke mit einer Größe von bis zu 4000 qm  bebaut werden, die vor diesem Datum angelegt wurden.

 

Die Waldkarten?

 

Mit der Ratifizierung von Waldkarten, die in dem Land schrittweise unwiderruflich erfolgen und abgeschlossen werden sollen, wird eine klare Definition der Gebiete erreicht, die Wälder und Waldgebiete darstellen. Dadurch wird klargestellt, welche Grundstücke bebaut werden dürfen und welche Gebiete unter das Forstrecht und damit unter die Baubeschränkungen und -verbote fallen.

 

Woher weiß ich genau, was für die Grundstücke und Parzellen gilt, die ich besitze?

 

Sie müssen sich an einen Ingenieur wenden, der nach der Vermessung Ihres Grundstücks die Verträge prüft und unter Anwendung der geltenden Planungsvorschriften des Gebiets mit einer Erklärung an Eides statt auf den Lageplan eines jeden Grundstücks bescheinigt, ob es und wie es  bebaubar ist.

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